Urteil des AG Hamburg-Wandsbek vom 13.11.2013 – Nutzungsausfallentschädigung für Zeitraum der Gutachtenserstellung und Reparatur des Kfz-Unfallschadens

.Nutzungsausfall steht einem Geschädigten für die komplette Dauer des unfallbedingten Ausfalles seines Fahrzeuges zu. Dies betrifft auch die Dauer für die Erstellung des Gutachtens sowie einen angemessenen Überlegenszeitraum von fünf Tagen. Bei einem Unfall an einem Samstag ist es nicht zu beanstanden, wenn der Geschädigte das Gutachten erst am Montag in Auftrag gibt. Auch diese … Urteil des AG Hamburg-Wandsbek vom 13.11.2013 – Nutzungsausfallentschädigung für Zeitraum der Gutachtenserstellung und Reparatur des Kfz-Unfallschadens weiterlesen